Verschärfung der Corona-Maßnahmen
Ab Samstag, dem 3. Dezember 2021, gilt in Baden-Württemberg in Sportstätten die 2G+ Regelung. Am 5. Dezember wurde diese noch einmal präzisiert.
Das bedeutet:
- Zutritt zu der Turnhalle haben nur Personen, die geimpft sind und einen aktuellen Schnelltest vorlegen können.
- Ausgenommen hiervon sind Personen, die bereits dreimal geimpft sind, deren Vollimmusierung weniger als 6 Monate her ist, sowie Kinder bis 7 Jahren und Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahren.
- Weiterhin gilt die Maskenpflicht, außer bei Ausübung des Sports.
- Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen (Eingang – Ausgang, Toilettennutzung).
- Hände waschen und ggfs. desinfizieren.
- Regelmäßige und ausreichende Lüftung der Innenräume.
- Regelmäßige Reinigung von benutzten Oberflächen und gebrauchten Kleingeräten.