Aufhebung der Schutzmaßnahmen
Seit Sonntag, 3. April 2022, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Damit fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes keine rechtliche Grundlage mehr gibt.
So ist die allgemeine Maskenpflicht und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den allermeisten Bereichen des öffentlichen Lebens nicht mehr verpflichtend. Auch Testverpflichtungen, Zugangs- und Kontaktbeschränkungen werden –bis auf wenige Ausnahmen- aufgehoben.
Zum Eigenschutz der Nutzer und unserer Mitarbeiter empfehlen wir auch weiterhin Abstände einzuhalten, Masken in Innenräumen abseits des Sportbetriebs, zu tragen und die Hygienehandlungen weiter fortzuführen.