Corona Alarmstufe ab dem 17. November
Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt in Baden-Württemberg die Corona Alarmstufe.
Das bedeutet für den Trainingsbetrieb in geschlossenen Räumen haben nur Personen Zutritt, die entweder geimpft oder genesen sind (2G). Bei Sport im Freien gilt 3G mit PCR-Test.
Schüler und Schülerinnen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Keine Ausnahmen gelten mehr für Wettkämpfe und Ligabetrieb.
Generell gilt für alle Personen mit typischen COVID-19-Symptomen nach wie vor ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.
Nach wie vor gilt außerdem die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Freien abseits des Übungs- und Trainingsbetriebs.
Beachten Sie bitte auch unsere Informationen zu Sport in Corona-Zeiten.